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Montag, 28. November 2011

INFO für Neueinsteiger: Kosmetikrichtlinien - Adventmärkte, Ostermarkt, Bauernmarkt usw.

Ich möchte nochmals alle Seifensiede/rinnen erinnern das der Verkauf von nicht gewerblich hergestellten Kosmetikprodukten (KURZ: Das sind alle Artikel die zur Reinigung/Pflege/Verschönerung der Haut, Haare, Schleimhaut, Zähne dienen und ohne Sicherheitsbestimmung; Gewerbeschein, Kosmetikherstellerbefähigung usw) nicht auf Märkten in den Verkauf dürfen!

Rechtlich darf man nicht einmal dem Kindergarten diese Produkte spenden damit sie mit dem Erlös die Kinder unterstützen. Auch der Verkäufer verpflichtet sich die Herkunft lt. EU-Kosmetikrichtlinie einzuhalten.

Seht es nicht als böse Worte - aber Seifen sieden macht Spaß und man wird süchtig darauf...
In kürzester Zeit hat man soviel Ideen und Seifen das man diese Erfahrung auch teilen mag.
Menschen mit guten und schönen Produkten von deren Natürlichkeit überzeugen mag!
Leider ist das  nicht ganz einfach und ein sehr  beschwerlicher und sehr kostenintensiver Weg.

Der Lebensmittelinspektor (dieser Überprüft auch Seifen und Kosmetik) und kennt dann keine Gnade bei Mißachtung der Gesetze.

Merkblatt Kosmetik - Verhalten bei Kontrollen / Stand Sept. 2011 (Ursprung der PDF "WKO")

Auszug aus diesem Merkblatt die Strafbestimmungen:
Das LMSVG enthält sowohl gerichtliche Strafbestimmungen als auch Verwaltungsstrafbestimmungen. Es besteht aber z.B. auch die Möglichkeit, bei Wahrnehmung von geringfügigen Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften, eine Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG zu erlassen.
Für alle anderen Übertretungen des LMSVG gelten Verwaltungsstrafbestimmungen mit Geldstrafen bis zu € 20.000,--, im Wiederholungsfalle bis zu € 40.000,--.
Aber auch andere Gesetze enthalten Strafbestimmungen. So sieht z.B. die KosmetikkennzeichnungsVO iVm §§ 32 und 33 UWG Geldstrafen in Höhe von bis zu € 2.900,-- bei Verstößen gegen Kennzeichnungsbestimmungen vor.

Also passt auf ! Wie gesagt es ist nur eine Info auf meiner Seite. In Deutschland wird es sehr ähnlich gehandhabt da die EU-Richtlinen eingehalten werden müssen.

Ich wünsche euch weiterhin viel Spaß beim Sieden - Rühren - Basteln.




3 Kommentare:

Postpanamamaxi hat gesagt…

Danke, dass Du das mal offen angesprochen hast.

Wobei ich als Siederin sogar noch recht gelassen bleibe, wenn ich mitkriege, dass der illegale Verkauf von Hobbyseifen aus Unwissenheit und nur in geringem Umfang passiert. Dann klärt man die Leute auf und sie sind meistens recht froh und dankbar, dass nichts Schlimmeres passiert ist.

Aber ich kriege die Krätze, wenn ich erlebe, wie sich manche Leute in Foren von den Alteingesessenen explizit erklären lassen wollen, wie sie diese Vorschriften umgehen können.
Oder wenn sie dann bei abschlägigen Infos durch die Forenmitglieder eben kackfrech beschließen, dass sie über der KVO und den anderen Gesetzen stehen und sie einfach ignorieren können.
Bei solchen Leuten hält sich mein Mitgefühl in Grenzen, wenn sie Strafe zahlen müssen.

Soap Bee hat gesagt…

Das wird es immer und überall geben!

Ich hab meinem Unmut darüber ja gezügelt dargestellt. Noch dazu ist es eine Steuerhinterziehung!

Ich poste ja immer wieder mal etwas über die Gesetzte dazu - daher kann mir hier niemand erzählen(der hier schon länger als Blogger schreibt) das das nicht irgendwo mal gelesen zu haben und zu wissen...

Für Neueinsteiger ist es immer schwer Infos zu finden.

Ein Richter sagte mir mal - UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT!

Aber wenn ich jetzt loslege kommt das einer Explosion gleich.

Im Namen aller gewerblichen Seifensieder/innen darf man schon mal laut werden und seine Meinung und sein Wissen dazu kund tun!

Denn..... Mit beanstandetetn Produkten verderben sie den Ruf aller Seifensieder und Kosmetikhersteller!

Wir sind kein Pfuschergewerbe - wir wollen Spaß am Seifensieden vermitteln und Hilfe dazu leisten!



LG Sabine

Zwerg hat gesagt…

Danke.........................
vom zwerg

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Wir pflanzen einen Baum für dein Blog!

Mein Blog hat eine Eiche geplanzt.

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